Beim Bau genügend Reserveplatz für Technik einzuplanen spart später viel Geld und vermeidet aufwendige Umbauten.
Wie viel zusätzlichen Platz brauchen moderne Gebäude für spätere technische Nachrüstungen? Diese Frage entscheidet oft über spätere Baukosten und Nutzungsmöglichkeiten. Richtlinien verschiedener Behörden geben klare Mindestanforderungen für Reserveflächen vor, die jeder Bauherr kennen sollte.
Diese Reserven sind Pflicht
Für Tragsysteme in Technikräumen müssen mindestens 15% Nachbelegungsreserve eingeplant werden. Dies gilt sowohl für Energiekabel als auch für IKT-Verkabelung in Gesundheits- und Verwaltungsgebäuden. Die Tragsysteme dürfen keine Gitterkonstruktionen aufweisen, und die Bodenkonstruktion muss für erhöhte statische Dauerbelastung ausgelegt sein.
Bei der Gebäudeeinführung von Kabeln forderen manche Städte eine Reserve von 20 Metern Kabel in Ringform, falls noch kein Hausübergabepunkt existiert. Zudem müssen spezifische Kabeltypen und Querschnitte beachtet werden.
Raumgröße und Zugänglichkeit
Die Funktionsflächen im Hausanschlussraum müssen jederzeit frei zugänglich bleiben. Die Netze ODR legen fest: Der netzseitige Anschlussraum beträgt 300 mm, der anlagenseitige 150 mm oder 300 mm.
Für größere Projekte gelten noch umfassendere Reserveanforderungen. Bei technischen Zentralen für Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen werden für Niederspannungsräume sogar 50% mehr Schrankfelder als Reserve gefordert. Einige Planungsrichtlinien sehen konkrete Reserveflächen von etwa 10 m² pro Geschoss vor.
Planung ist entscheidend
Die genaue Lage des Anschlussraums und die elektrische Anschlussleistung müssen frühzeitig ermittelt und dokumentiert werden. Bei Mehrfamilien- und Gewerbehäusern müssen die Bezüger in Grundrissplänen eindeutig bezeichnet und dem Energieversorger frühzeitig übermittelt werden.
Als Elektrofachbetrieb beraten wirh Sie gerne zu diesem wichtigen Planungsaspekt. Vorausschauende Planung vermeidet später teure Umbauten und sichert die langfristige Nutzbarkeit Ihrer Immobilie.



